Generell ist der An- und Verkauf von Websites erlaubt und auch etabliert: Es gibt sowohl Käufer wie auch Verkäufer. Letztlich geht es für den Käufer darum, eine etablierte Website zu erwerben, mit der Geld verdient werden kann — der Begriff hierzu lautet “Monetarisierung”. Der Preis richtet sich nach den erzielten und erzielbaren Einnahmen. Die Einnahmen resultieren häuft aus Affiliates, also aus Verlinkungen von der Website zu Produktseiten, auf denen der Kauf eines Produkts erfolgen kann.
Gründe für den Verkauf einer Website (aus Verkäufe-Sicht):
- Der Pflegeaufwand kann nicht mehr betrieben werden
- Das Thema (der Website) passt nicht mehr ins eigene Portfolio
- Die Affililates lohnen sich aktuell oder perspektivisch nicht mehr (Sinkendes Interesse oder Marktvolumen)
Warum kann der Ankauf einer Website für den Käufer interessant sein?
Hier ist zu nennen:
- Dauer des SEO-Aufbaus: Eine bereits etablierte Website (mit entsprechenden Zugriffszahlen) hat bereit eine Ranking bei den Suchmaschinen
- Erfahrung der Verkäufers mit dem Themengebiet: Der Verkäufer hat häufig Erfahrungen mit der Website / mit den Inhalten der Website sammeln können und kann abschätzen, was zur Monetarisierung verbessert werden muss
Achtung — Fallstricke:
- Die Urheberrechte liegen immer beim Urheber, also dem Ersteller einer Webseite. Diese Rechte können nicht übertragen werden. Falls eine Monetarisierung über die VG Wort erfolgt, so muss diese aus der Erlösbetrachtung rausgenommen werden
- Nicht alle Arten von Monetarisierungen sind erlaubt — die Rechtsprechung hierzu kann sich im Laufe der Zeit ändern. Daher muss beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Einnahmen auch zukünftig mit den eingebauten Monetarisierungsarten erzielt werden können
Verkaufsplattformen:
- Im deutschsprachigen Raum gibt es die Plattform Projektify.