An- und Verkauf von Websites
Das sollte beachtet werden

Gene­rell ist der An- und Ver­kauf von Web­sites erlaubt und auch eta­bliert: Es gibt sowohl Käu­fer wie auch Ver­käu­fer. Letzt­lich geht es für den Käu­fer dar­um, eine eta­blier­te Web­site zu erwer­ben, mit der Geld ver­dient wer­den kann — der Begriff hier­zu lau­tet “Mone­ta­ri­sie­rung”. Der Preis rich­tet sich nach den erziel­ten und erziel­ba­ren Ein­nah­men. Die Ein­nah­men resul­tie­ren häuft aus Affi­lia­tes, also aus Ver­lin­kun­gen von der Web­site zu Pro­dukt­sei­ten, auf denen der Kauf eines Pro­dukts erfol­gen kann.

Grün­de für den Ver­kauf einer Web­site (aus Verkäufe-Sicht):

  • Der Pfle­ge­auf­wand kann nicht mehr betrie­ben werden
  • Das The­ma (der Web­site) passt nicht mehr ins eige­ne Portfolio
  • Die Affi­li­la­tes loh­nen sich aktu­ell oder per­spek­ti­visch nicht mehr (Sin­ken­des Inter­es­se oder Marktvolumen)

War­um kann der Ankauf einer Web­site für den Käu­fer inter­es­sant sein?

Hier ist zu nennen:

  • Dau­er des SEO-Auf­baus: Eine bereits eta­blier­te Web­site (mit ent­spre­chen­den Zugriffs­zah­len) hat bereit eine Ran­king bei den Suchmaschinen
  • Erfah­rung der Ver­käu­fers mit dem The­men­ge­biet: Der Ver­käu­fer hat häu­fig Erfah­run­gen mit der Web­site / mit den Inhal­ten der Web­site sam­meln kön­nen und kann abschät­zen, was zur Mone­ta­ri­sie­rung ver­bes­sert wer­den muss

Ach­tung — Fallstricke:

  • Die Urhe­ber­rech­te lie­gen immer beim Urhe­ber, also dem Erstel­ler einer Web­sei­te. Die­se Rech­te kön­nen nicht über­tra­gen wer­den. Falls eine Mone­ta­ri­sie­rung über die VG Wort erfolgt, so muss die­se aus der Erlös­be­trach­tung raus­ge­nom­men werden
  • Nicht alle Arten von Mone­ta­ri­sie­run­gen sind erlaubt — die Recht­spre­chung hier­zu kann sich im Lau­fe der Zeit ändern. Daher muss beim Kauf dar­auf geach­tet wer­den, dass die Ein­nah­men auch zukünf­tig mit den ein­ge­bau­ten Mone­ta­ri­sie­rungs­ar­ten erzielt wer­den können

Ver­kaufs­platt­for­men:

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